Ziele
Wir sind für unsere Kunden unentbehrlich
Die in der Schweizerischen Vereinigung der Verbandsausgleichskassen (VVAK) zusammengeschlossenen Ausgleichskassen sind die einzigen nicht staatlichen Spezialisten bei der Durchführung der 1. Säule. Als privatwirtschaftlich organisierte, unabhängige, neutrale Dienstleistungsstellen garantieren sie eine hohe Sicherheit in der Abwicklung der Sozialversicherungen.
Die branchenweise organisierten Verbandsausgleichskassen verfügen über eine hohe Fachkompetenz in den Bereichen AHV-, IV-, EO- und ALV-Beitragsbezug.
Den Idealen einer gelebten Sozialpartnerschaft getreu, stehen sie den Arbeitgebern und ihren Unternehmungen ebenso wie den versicherten Arbeitnehmern als kundenorientierte Service-Organisationen zur Seite. Mehrere von ihnen betreuen auch die Bereiche Familienzulagen sowie jene der 2. und 3. Säule und engagieren sich in weiteren Sozialversicherungszweigen wie z. B. in der Kranken- und Unfallversicherung.
Mit dem Ziel, in Zukunft ihren Kunden eine noch breitere Service-Palette aus einer Hand zu offerieren, bieten mehrere Verbandsausgleichskassen über den gesamten Bereich der Sozialversicherungen eine umfassende Beratung zugunsten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern an. So nehmen alle Verbandsausgleichskassen z. B. Rentenvorausberechnungen vor und viele beraten bei vorzeitiger Pensionierung und weiteren Vorsorgeproblemen. Auf diese Weise ergeben sich optimale Synergieeffekte für den Kunden.
Bundesgesetze der ersten Säule
- Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG)
- Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG)
- Bundesgesetz über die Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende in Armee, Zivildienst und Zivilschutz (EOG)
Weitere Gesetze und wichtige Informationen finden Sie hier.